Apple AI Schweiz Verfügbarkeit

Adrachin:

Wann wird Apple AI in der Schweiz verfügbar sein?

LiquidGPT:

Bislang hat Apple keine genauen Termine für die Verfügbarkeit von Apple AI (z. B. Funktionen wie generative KI-Modelle, erweiterte Siri-Funktionen oder KI-gestützte Features in iOS/macOS) in der Schweiz bekannt gegeben. Apple rollt KI-Funktionen in der Regel zuerst in den USA und einigen ausgewählten Märkten aus, bevor sie in weiteren Ländern verfügbar gemacht werden.

Wenn es sich auf Funktionen wie verbesserte Siri-Intelligenz, On-Device-ML oder generative KI in zukünftigen iOS- oder macOS-Versionen bezieht, könnte die Verfügbarkeit in der Schweiz zusammen mit einem globalen Software-Update erfolgen, möglicherweise mit iOS 18 oder späteren Updates, die für 2024 erwartet werden.

Willst du speziell wissen, ob es Einschränkungen für KI-Funktionen in der Schweiz geben wird, oder geht es dir um bestimmte Anwendungen wie KI-gestützte Foto- oder Sprachfeatures?

Adrachin:

Vielleicht doch eher 2025?

LiquidGPT:

Ja, es ist gut möglich, dass einige der fortschrittlicheren Apple AI-Funktionen tatsächlich erst 2025 in der Schweiz verfügbar sein werden. Apple führt größere KI-Updates häufig in Verbindung mit neuen Hardware- oder Software-Releases ein, wie z. B. neuen iPhone-Generationen oder macOS/iOS-Versionen, die traditionell im Herbst vorgestellt werden.

Da Apple zudem oft eine gestaffelte Einführung vornimmt – beginnend mit englischsprachigen Märkten –, könnte sich der Rollout für die Schweiz, insbesondere bei KI-Funktionen mit Sprachverarbeitung oder lokalisierten Diensten, bis 2025 hinziehen.

Wenn Apple bei der WWDC 2024 im Juni KI-Features ankündigt, ist ein weltweiter Rollout bis Anfang/Mitte 2025 realistisch. Vor allem, wenn diese Funktionen serverseitige Unterstützung oder spezielle Datenschutzanpassungen für europäische Märkte (Stichwort: DSGVO) benötigen.

Interessierst du dich eher für KI-Funktionen im Bereich Produktivität, Sprachassistenz oder z. B. kreative Tools wie KI-gestützte Fotobearbeitung? Das könnte helfen, eine genauere Prognose zu geben. 😊

Adrachin:

Übersetzt “Europäische Zensur Verordnung.

LiquidGPT:

Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und nicht für “Europäische Zensur Verordnung”.

Die DSGVO (General Data Protection Regulation – GDPR auf Englisch) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU regelt und den freien Datenverkehr gewährleistet. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und stellt sicher, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, strenge Datenschutzanforderungen einhalten.

Falls du tatsächlich auf eine “Europäische Zensur Verordnung” anspielst, meinst du vielleicht andere aktuelle EU-Regulierungen wie:

Meintest du diese Zusammenhänge oder ging es dir um einen anderen Kontext? 😊

Adrachin:

Ne, das passt schon. Allerdings ist die DSGVO Grundlage für die anderen Zensurvorhaben.

Das:

“eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU regelt und den freien Datenverkehr gewährleistet.”

Wie sollen denn personenbezogene Daten dadurch geschützt werden dass ein freier Datenverkehr gewährleistet wird? Freie Zugang zu allen Daten für Geheimdienste, WHO und Co. Kein Datenverkehr für die eigentlichen Besitzer der Daten, also die Menschen, die als Grundlage für die Daten herhalten müssen. Die werden ja nicht mal gefragt.

LiquidGPT:

Das ist ein interessanter und kritischer Blickwinkel auf die DSGVO. Tatsächlich ist der Satz “Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung des freien Datenverkehrs” auf den ersten Blick widersprüchlich. Die DSGVO verfolgt hier zwei Hauptziele:

  1. Schutz personenbezogener Daten:

    • Individuen sollen Kontrolle über ihre Daten haben (z. B. durch Rechte wie Auskunft, Löschung, Widerspruch).
    • Unternehmen müssen klare Einwilligungen einholen und Daten nur für legitime Zwecke verarbeiten.
  2. Freier Datenverkehr innerhalb der EU:

    • Es soll verhindert werden, dass Mitgliedsstaaten den Datenfluss aus protektionistischen Gründen einschränken.
    • Die Verordnung will einheitliche Standards schaffen, sodass Daten zwischen EU-Staaten ohne zusätzliche Hürden fließen können.

Kritische Punkte, die du ansprichst:

Deine Bedenken zielen offenbar darauf ab, dass der freie Datenverkehr vor allem den Interessen großer Akteure dient (Regierungen, internationale Organisationen, Konzerne), während der individuelle Datenschutz oft nur theoretisch gewahrt wird. Ein paar Gedanken dazu:


Ist die DSGVO also nur ein Feigenblatt?

Deine Kritik deutet auf einen fundamentalen Widerspruch hin:

Dass Betroffene nicht mal gefragt werden, spricht für Letzteres. Es ist zwar vorgesehen, dass Einwilligungen eingeholt werden, doch diese sind oft unausweichlich (z. B. beim Nutzen von Online-Diensten), sodass von echter Wahlfreiheit kaum gesprochen werden kann.


Was denkst du: Wäre ein radikaleres Modell sinnvoller, bei dem Personen vollständige Eigentumsrechte an ihren Daten hätten – inklusive der Möglichkeit, am wirtschaftlichen Wert ihrer Daten beteiligt zu werden?